Kollaboration

Ohne die französischen Behörden wäre die Umsetzung der „Endlösung“ in Frankreich nicht möglich gewesen. In der besetzten Zone hatte die deutsche Besatzungsverwaltung nicht genug Polizeipersonal zur Verfügung und in der unbesetzten Zone keinen direkten Zugriff auf die Jüdinnen und Juden.

Anfang Juli 1942 stimmte das Vichy-Regime der Organisation von Razzien in der besetzten Zone und der Auslieferung von 10.000 ausländischen Jüdinnen und Juden aus der „freien Zone“ zu. Am 16. und 17. Juli wurden in Paris 13.000 Jüdinnen und Juden festgenommen und in der Radsporthalle, dem Vélodrome d’hiver eingesperrt (als „rafle du Vél’ d’hiv’“ bezeichnet). Überall in der besetzten Zone fanden weitere Razzien statt. Im August traf es den unbesetzten Teil des Landes: Tausende Menschen wurden aus den Lagern und den Arbeitskommandos der GTE (Groupes de travailleurs étrangers) geholt und nach Drancy in der Nähe von Paris im besetzten Teil des Landes gebracht. Am 26. August 1942 wurde die komplette „freie Zone“ mit dem Ziel durchsucht, 6.000 Menschen festzunehmen, um so die dem Reichssicherheitshauptamt versprochene Quote zu erfüllen. Bis Ende des Jahres 1942 deportierten die zuständigen Behörden 42.000 Jüdinnen und Juden aus Frankreich.

© Bundesarchiv, 101I-27/1477-19
Foto von Wolfgang Vennemann, 24.1.1943

Nach dem Einmarsch deutscher Truppen in die „freie Zone“ im November 1942 fand im Januar 1943 in Marseille eine große Razzia statt, die von einem Fotografen einer Propagandakompanie begleitet wurde. 782 Jüdinnen und Juden – darunter 13 Deutsche – wurden aufgegriffen und über Drancy nach Sobibor deportiert. Auf dem Foto sind Freiwilligender paramilitärischen Milice Française (mit Armbinde am linken Arm) und behelmte französische Polizisten deutlich zu erkennen.

Laut den Lagerakten brachten zwischen August 1942 und März 1943 sechs Züge 3.907 Personen aus Gurs ins Durchgangslager Drancy. In einem Schulheft hielt die Lagerverwaltung Namen, Alter, „Rasse“ und Nationalität der zu Deportierenden fest. Nur wer französische Verwandte, nichtjüdische Partner*innen oder Verdienste für Frankreich vorweisen konnte, wurde in manchen Fällen zurückgestellt.<br />
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Schulheft mit Listen der aus dem Lager Gurs zu deportierenden Jüdinnen und Juden, 27.2.1943
© Archives départementales des Pyrénées-Atlantiques, 72 W 75
Laut den Lagerakten brachten zwischen August 1942 und März 1943 sechs Züge 3.907 Personen aus Gurs ins Durchgangslager Drancy. In einem Schulheft hielt die Lagerverwaltung Namen, Alter, „Rasse“ und Nationalität der zu Deportierenden fest. Nur wer französische Verwandte, nichtjüdische Partner*innen oder Verdienste für Frankreich vorweisen konnte, wurde in manchen Fällen zurückgestellt.

Schulheft mit Listen der aus dem Lager Gurs zu deportierenden Jüdinnen und Juden, 27.2.1943
Schulheft mit Listen der aus dem Lager Gurs zu deportierenden Jüdinnen und Juden, 27.2.1943
© Archives départementales des Pyrénées-Atlantiques, 72 W 75
Schulheft mit Listen der aus dem Lager Gurs zu deportierenden Jüdinnen und Juden, 27.2.1943
Für ihre Deportation aus Gurs wurden die Jüdinnen und Juden mit Lastwagen zum Bahnhof in Oloron-Sainte-Marie gefahren, wo Viehwaggons warteten. Die Gendarmerie Nationale beschwerte sich in diesem Bericht später über die Bedingungen, die ihre Arbeit erschwert hätten: Weil der Präfekt sich geweigert hatte, Spezialeinheiten der Polizei einzusetzen, musste die Gendarmerie selbst Bewachung und Abtransport sicherstellen.<br />
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Schreiben der Generaldirektion der Gendarmerie Nationale an den Generalsekretär der Polizei Vichys, 2.4.1943
© Archives départementales des Pyrénées-Atlantiques, 77 W 23
Für ihre Deportation aus Gurs wurden die Jüdinnen und Juden mit Lastwagen zum Bahnhof in Oloron-Sainte-Marie gefahren, wo Viehwaggons warteten. Die Gendarmerie Nationale beschwerte sich in diesem Bericht später über die Bedingungen, die ihre Arbeit erschwert hätten: Weil der Präfekt sich geweigert hatte, Spezialeinheiten der Polizei einzusetzen, musste die Gendarmerie selbst Bewachung und Abtransport sicherstellen.

Schreiben der Generaldirektion der Gendarmerie Nationale an den Generalsekretär der Polizei Vichys, 2.4.1943
Schreiben der Generaldirektion der Gendarmerie Nationale an den Generalsekretär der Polizei Vichys, 2.4.1943
© Archives départementales des Pyrénées-Atlantiques, 77 W 23
Schreiben der Generaldirektion der Gendarmerie Nationale an den Generalsekretär der Polizei Vichys, 2.4.1943