Juristische und poltische Aufarbeitung

Die Alliierten wollten nach Kriegsende die Täter*innen vor Gericht stellen.

Die französische Regierung brachte „Verbrechen gegen die Menschheit“ als Anklagepunkt in den in Nürnberg geführten Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher ein. Nach wenigen Jahren der Strafverfolgung konnten sich die Verantwortlichen sowohl in Deutschland als auch in Frankreich aber wieder relativ problemlos in die Gesellschaft integrieren.

Der Eichmann-Prozess in Jerusalem (1961), der erste Auschwitz-Prozess in Frankfurt am Main (1963-65) und der Barbie-Prozess in Lyon (1987) stellten Zäsuren in der Wahrnehmung der Verbrechen dar und führten langsam zu einem Umdenken. Die Strafverfolgung ist bis heute nicht abgeschlossen.

© Landesarchiv Speyer, J 74 5316
Verfügung des Oberstaatsanwalts, 11.10.1947

Noch im März 1945, kurz vor der Befreiung, erklärte der Bürgermeister von Kandel (Pfalz), er sei entschlossen, den letzten in der Gemeinde lebenden Juden zu ermorden. Darin konnte der zuständige Oberstaatsanwalt 1947 nicht einmal den Straftatbestand der Bedrohung erkennen.
 

© Politisches Archiv, Auswärtiges Amt, B 83, Bd. 1351, Bl. 1-2
Brief der deutschen Botschaft in Bolivien an das Auswärtige Amt, 14.1.1966

Obwohl der Leiter der Gestapo von Lyon, Klaus Barbie, 1947 in Frankreich in Abwesenheit zum Tode verurteilt worden war, arbeitete er in den ersten Nachkriegsjahren für mehrere westliche Geheimdienste. 1951 wanderte er als Klaus Altmann mit seiner Familie nach Bolivien aus. Die Ermittlungen der deutschen Botschaft im Jahr 1966 ergaben jedoch nur, dass Altmann „Mitglied der SS im höheren Offi ziersrang [...] in Frankreich“ gewesen sei. Erst 1983 lieferte Bolivien Barbie nach Frankreich aus. Im folgenden Prozess war Léa Feldblum, die einzige Überlebende des Kinderheims Izieu, eine wichtige Zeugin der Anklage. Barbie wurde zu lebenslanger Haft verurteilt und starb 1991 im Gefängnis.

© Landesarchiv Baden-Württemberg, Staatsarchiv Freiburg, F 178/2, Nr. 165
Brief des badischen Justizministeriums an die französische Militärregierung, 5.10.1948

1948 ermittelte die Staatsanwaltschaft gegen den ehemaligen Leiter des Sicherheitsdienstes der SS in Villingen wegen dessen Beteiligung an der Deportation nach Gurs. Die Staatsanwaltschaft betrieb das Verfahren gegen Hans Helbing ohne großen Nachdruck und stellte es ein, da die wenigen vernommenen Polizisten keine konkreten Angaben machen konnten oder wollten. 1949 wurde Helbing wegen seiner Tätigkeit für den Sicherheitsdienst der SS in einem Entnazifi zierungsverfahren zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt, jedoch bereits nach einem Jahr begnadigt.

“Als ich in Frankreich von den Transporten der Juden aus Baden und der Pfalz nach Frankreich hörte, hatte man zunächst das Gefühl, dass diese Juden ein milderes Schicksal haben könnten als in Deutschland. Dann kamen die ersten Berichte über die Misshandlungen und Leiden dieser Juden in Lagern in den Pyrenäen. Als wir dann von Transporten in den Osten hörten, hieß es zunächst, dass es ihnen dort vielleicht besser gehen würde als in den Pyrenäen, denn wenn sie als Arbeitskräfte eingesetzt würden, müsste man sie zumindest etwas anständig behandeln.”

Aussage von Ernst von Weizsäcker, 1948, International Military Tribunal

Ernst von Weizsäcker wurde in Nürnberg angeklagt. Der ehemalige Staatssekretär im Auswärtigen Amt hatte sich an den Vorarbeiten seines Ministeriums zur Wannsee-Konferenz beteiligt. Bei seiner Aussage vor Gericht 1948 versuchte er sich seiner Verantwortung zu entziehen. Die Zustände in Gurs waren Teil seiner Verteidigungsstrategie. Der in Stuttgart geborene Staatssekretär wurde ursprünglich zu sieben Jahren Haft verurteilt und 1950 amnestiert.
 

Kurt Lischka, der für die Deportationen aus Drancy nach Auschwitz-Birkenau verantwortlich gewesen war, lebte nach dem Krieg unbehelligt in Köln. Dort wurde er von Beate und Serge Klarsfeld aufgespürt. Weil weder eine Auslieferung nach Frankreich noch ein Verfahren in Deutschland möglich schienen, versuchten sie ihn 1971 zu entführen. Erst nach einer Gesetzesänderung konnte ein Verfahren vor dem Landgericht Köln eingeleitet werden. Der Prozess führte 1980 zu einer Gefängnisstrafe von zehn Jahren, von denen er zwei Drittel verbüßte. Lischka starb 1989 in Brühl.<br />
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„Justiz, Entführung, Nr. 1“, 29.3.1971, Der Spiegel
© Der Spiegel
Kurt Lischka, der für die Deportationen aus Drancy nach Auschwitz-Birkenau verantwortlich gewesen war, lebte nach dem Krieg unbehelligt in Köln. Dort wurde er von Beate und Serge Klarsfeld aufgespürt. Weil weder eine Auslieferung nach Frankreich noch ein Verfahren in Deutschland möglich schienen, versuchten sie ihn 1971 zu entführen. Erst nach einer Gesetzesänderung konnte ein Verfahren vor dem Landgericht Köln eingeleitet werden. Der Prozess führte 1980 zu einer Gefängnisstrafe von zehn Jahren, von denen er zwei Drittel verbüßte. Lischka starb 1989 in Brühl.

„Justiz, Entführung, Nr. 1“, 29.3.1971, Der Spiegel
„Justiz, Entführung, Nr. 1“, 29.3.1971
© Der Spiegel
„Justiz, Entführung, Nr. 1“, 29.3.1971
„Justiz, Entführung, Nr. 1“, 29.3.1971
© Der Spiegel
„Justiz, Entführung, Nr. 1“, 29.3.1971
© Neue Zürcher Zeitung
„Tod des Kollaborateurs und Ministers Papon“, 19.2.2007

Als Generalsekretär der Präfektur Gironde war Maurice Papon 1942 zuständig und mitverantwortlich für Verhaftungen und Deportationen. Nach der Befreiung war er Polizeipräfekt von Paris und später Haushaltsminister. Erst nach dem Ende seiner Karriere wurde Anklage erhoben. Der anschließende Prozess endete 1998 mit einem Schuldspruch. Krankheitsbedingt verbrachte Papon nur drei Jahre hinter Gittern. Er starb 2007.
 

© Le Monde
„Der Staat und die Juden“, 18.7.1995

Am 16. Juli 1995 brach Präsident Jacques Chirac mit der Position seiner Vorgänger. Während der Gedenkveranstaltung zur Razzia des Vél’ d’hiv’ erkannte er die Mitverantwortung Frankreichs für die Deportation der Jüdinnen und Juden an: „Frankreich, Heimat der Aufklärung und der Menschenrechte, tat an diesem Tag, was nicht wiedergutzumachen war. Frankreich hat sein Wort gebrochen und seine Schützlinge ihren Henkern ausgeliefert.“
 

© Birgit Franz und Georg Maybaum, Deidesheim
Foto einer Friedhofsführung durch Marc Weigel vor dem Grabstein von Josef Bürckel, 2014

Auf dem Hauptfriedhof in Neustadt an der Weinstraße befindet sich das Grab des ehemaligen Gauleiters der Saarpfalz, Josef Bürckel. In jüngerer Vergangenheit entflammten immer wieder Diskussionen über den Umgang mit diesem Denkmal. 2017 riet der Landesbeirat für Denkmalpflege Rheinland-Pfalz zu einer Kontextualisierung des Grabmales. Bis heute ohne Folgen. Die Frage bleibt: Wie gehen wir heute mit Gräbern von Täter*innen um?