Rückerstattungs- und Entschädigungsverfahren
Unter dem umstrittenen Begriff der Wiedergutmachung wurde und wird in der Bundesrepublik die Rückerstattung des während der Verfolgung entzogenen oder geraubten Eigentums von Jüdinnen und Juden gefasst.
„Entschädigt“ wurde, was nicht zurückgegeben werden konnte. „Berufliches Fortkommen“ oder „Leben“ waren Kategorien der Verfahren. Die sogenannte Wiedergutmachung wurde nach der Wiedervereinigung auch im Gebiet der ehemaligen DDR begonnen. Bis heute ist die Rückerstattung an Überlebende und ihre Nachkommen nicht abgeschlossen. In Frankreich wurden die Verfahren seit 1997 völlig neu aufgerollt und für die Betroffenen deutlich vereinfacht. Heute gilt die Anerkennung des individuellen Leides der Opfer zu Recht als zentraler Aspekt der nichtmateriellen Wiedergutmachung.

Paul Levie aus Saarwellingen musste seine Entschädigung in einem langwierigen Verfahren durchsetzen. Diese eidesstattliche Erklärung stammt aus dem Jahr 1969. Levie weist hier darauf hin, dass er bei der Ankunft in Gurs elf Jahre alt war und sich fast 30 Jahre später nicht mehr an alle Einzelheiten erinnere. Während das Entschädigungsamt die Ansprüche auf „Schaden an Ausbildung“ anerkannte, lehnte es den Antrag auf „Schaden an Freiheit“ zunächst ab, weil Paul Levie keinen Nachweis über die Zeit erbringen konnte, in der er sich unter falschem Namen in Frankreich versteckt hatte.