Rückerstattungs- und Entschädigungsverfahren

Unter dem umstrittenen Begriff der Wiedergutmachung wurde und wird in der Bundesrepublik die Rückerstattung des während der Verfolgung entzogenen oder geraubten Eigentums von Jüdinnen und Juden gefasst.

„Entschädigt“ wurde, was nicht zurückgegeben werden konnte. „Berufliches Fortkommen“ oder „Leben“ waren Kategorien der Verfahren. Die sogenannte Wiedergutmachung wurde nach der Wiedervereinigung auch im Gebiet der ehemaligen DDR begonnen. Bis heute ist die Rückerstattung an Überlebende und ihre Nachkommen nicht abgeschlossen. In Frankreich wurden die Verfahren seit 1997 völlig neu aufgerollt und für die Betroffenen deutlich vereinfacht. Heute gilt die Anerkennung des individuellen Leides der Opfer zu Recht als zentraler Aspekt der nichtmateriellen Wiedergutmachung.

© Landesarchiv Saarbrücken, LEA 9695
Eidesstattliche Erklärung von Paul Levie, 30.4.1964

Paul Levie aus Saarwellingen musste seine Entschädigung in einem langwierigen Verfahren durchsetzen. Diese eidesstattliche Erklärung stammt aus dem Jahr 1969. Levie weist hier darauf hin, dass er bei der Ankunft in Gurs elf Jahre alt war und sich fast 30 Jahre später nicht mehr an alle Einzelheiten erinnere. Während das Entschädigungsamt die Ansprüche auf „Schaden an Ausbildung“ anerkannte, lehnte es den Antrag auf „Schaden an Freiheit“ zunächst ab, weil Paul Levie keinen Nachweis über die Zeit erbringen konnte, in der er sich unter falschem Namen in Frankreich versteckt hatte.

Die französische Regierung entschied 1997, dass Rückerstattung und Entschädigung in Frankreich nicht ausreichend gewesen waren. Im Gegensatz zu den deutschen Verfahren wurde die Entschädigung von nun an unbürokratisch gehandhabt. Die Beweislast liegt nicht mehr bei den Enteignungsopfern, und die Entscheidung wird durch Richter*innen verkündet. Unter den Antragsteller*innen befanden sich auch Jüdinnen und Juden aus Baden, dem Saarland und Rheinland-Pfalz.<br />
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Bericht der Kommission für die Entschädigung der Opfer von Enteignungen aufgrund<br />
der antisemitischen Gesetzgebung während der Okkupationszeit, 2020
Die französische Regierung entschied 1997, dass Rückerstattung und Entschädigung in Frankreich nicht ausreichend gewesen waren. Im Gegensatz zu den deutschen Verfahren wurde die Entschädigung von nun an unbürokratisch gehandhabt. Die Beweislast liegt nicht mehr bei den Enteignungsopfern, und die Entscheidung wird durch Richter*innen verkündet. Unter den Antragsteller*innen befanden sich auch Jüdinnen und Juden aus Baden, dem Saarland und Rheinland-Pfalz.

Bericht der Kommission für die Entschädigung der Opfer von Enteignungen aufgrund
der antisemitischen Gesetzgebung während der Okkupationszeit, 2020
Bericht der Kommission für die Entschädigung der Opfer von Enteignungen aufgrund<br />
der antisemitischen Gesetzgebung während der Okkupationszeit, 2020
Bericht der Kommission für die Entschädigung der Opfer von Enteignungen aufgrund
der antisemitischen Gesetzgebung während der Okkupationszeit, 2020
Bericht der Kommission für die Entschädigung der Opfer von Enteignungen aufgrund<br />
der antisemitischen Gesetzgebung während der Okkupationszeit, 2020
Bericht der Kommission für die Entschädigung der Opfer von Enteignungen aufgrund
der antisemitischen Gesetzgebung während der Okkupationszeit, 2020
Der Rechtsanwalt, der die Erben des im März 1941 in Morlaàs in der Nähe von Gurs verstorbenen Freiburger Professors Robert Liefmann vertrat, wies in seiner Anfrage beim Finanzamt auf ein zentrales Problem hin: Die Antragsteller*innen mussten nachweisen, was sie verloren hatten. Im Zuge der Verfolgung waren aber viele Dokumente verloren gegangen oder zerstört worden.<br />
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Brief des Rechtsanwalts Willy Heynen an das Finanzamt Freiburg, 3.2.1947
© Landesarchiv Baden-Württemberg, Staatsarchiv Freiburg, F 196/1, 2176/1
Der Rechtsanwalt, der die Erben des im März 1941 in Morlaàs in der Nähe von Gurs verstorbenen Freiburger Professors Robert Liefmann vertrat, wies in seiner Anfrage beim Finanzamt auf ein zentrales Problem hin: Die Antragsteller*innen mussten nachweisen, was sie verloren hatten. Im Zuge der Verfolgung waren aber viele Dokumente verloren gegangen oder zerstört worden.

Brief des Rechtsanwalts Willy Heynen an das Finanzamt Freiburg, 3.2.1947
Brief des Rechtsanwalts Willy Heynen an das Finanzamt Freiburg, 3.2.1947
© Landesarchiv Baden-Württemberg, Staatsarchiv Freiburg, F 196/1, 2176/1
Brief des Rechtsanwalts Willy Heynen an das Finanzamt Freiburg, 3.2.1947