Rückerstattungs- und Entschädigungsverfahren

Rückerstattung bedeutet: Nazi-Opfer sollten nach dem Krieg ihr Eigentum zurück bekommen.

Das Leid der Opfer wieder gut machen:
Das wollte man mit der „Wiedergutmachung“.
Aber dieses Leid kann nicht wieder gut gemacht werden.
Es ist zu groß.

Entschädigung bedeutet: Das Opfer bekommt Geld als Ersatz für sein verlorenes Eigentum.

Für Wiedergutmachung hat ein Gericht überprüft:

  • Hat das Opfer seine Familie verloren?
  • Hat das Opfer durch die Nazis seinen Beruf verloren?

 

Zuerst gab es Wiedergutmachung nur in West-Deutschland.

Nach dem Mauerfall dann auch in der ehemaligen DDR.

 

Aber bis heute haben noch nicht alle Opfer oder ihre Kinder Geld bekommen.

Auch in Frankreich gibt es Entschädigung für die Opfer der Nazi-Zeit.

Aber man kann nicht alles mit Geld wieder gut machen.

Wichtig ist:

Alle sollen das Leid von damals anerkennen.

 

In Frankreich haben die Nazi-Opfer schneller Entschädigung bekommen.

Ab 1997 mussten sie keine Beweise mehr für ihr Leid bringen.

In Deutschland dauerte es lange bis Nazi-Opfer anerkannt wurden.

© Landesarchiv Saarbrücken, LEA 9695
Eidesstattliche Erklärung von Paul Levie, 30.4.1964

Das ist ein Brief von Paul Levie.

Er schreibt:

Mit 11 Jahren kam ich in das Lager Gurs.

2 Jahre später habe ich mich vor den Nazis versteckt:

  • In einem Kinderheim
  • Im Wald
  • In Kellern
  • In Heuschuppen

Manche Bauern gaben mir Essen.

Nur so habe ich überlebt.

 

Nach dem Krieg wollte Paul Levie die Anerkennung von seinem Leid.

30 Jahre musste er darum kämpfen.

Der Rechtsanwalt, der die Erben des im März 1941 in Morlaàs in der Nähe von Gurs verstorbenen Freiburger Professors Robert Liefmann vertrat, wies in seiner Anfrage beim Finanzamt auf ein zentrales Problem hin: Die Antragsteller*innen mussten nachweisen, was sie verloren hatten. Im Zuge der Verfolgung waren aber viele Dokumente verloren gegangen oder zerstört worden.<br />
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Brief des Rechtsanwalts Willy Heynen an das Finanzamt Freiburg, 3.2.1947
© Landesarchiv Baden-Württemberg, Staatsarchiv Freiburg, F 196/1, 2176/1
Der Rechtsanwalt, der die Erben des im März 1941 in Morlaàs in der Nähe von Gurs verstorbenen Freiburger Professors Robert Liefmann vertrat, wies in seiner Anfrage beim Finanzamt auf ein zentrales Problem hin: Die Antragsteller*innen mussten nachweisen, was sie verloren hatten. Im Zuge der Verfolgung waren aber viele Dokumente verloren gegangen oder zerstört worden.

Brief des Rechtsanwalts Willy Heynen an das Finanzamt Freiburg, 3.2.1947
Brief des Rechtsanwalts Willy Heynen an das Finanzamt Freiburg, 3.2.1947
© Landesarchiv Baden-Württemberg, Staatsarchiv Freiburg, F 196/1, 2176/1
Brief des Rechtsanwalts Willy Heynen an das Finanzamt Freiburg, 3.2.1947

Der Brief ist ein Beispiel für die Probleme der Nazi-Opfer:
Alles wurde ihnen gestohlen.
Oder ihre Sachen waren verschwunden.


So konnten sie oft nicht beweisen:
•    Was hat ihnen vor der Nazi-Zeit gehört?
•    Welches war ihr Haus?