Proceedings of Compensation and Restitution

Within the Federal Republic of Germany, the restitution of Jewish property revoked or robbed during the period of persecution goes by the controversial name of Wiedergutmachung (“to make good again”).

The “compensation” is for what can never be returned. “Professional advancement” of “life” were the categories of the proceedings. After the reunification of Germany, the so-called Wiedergutmachung proceedings were also carried out in the former territory of the GDR. Restitution cases for survivors and their offspring are yet to be concluded and continue to this day. In France, the process has been completely revised since 1997, making it significantly simpler for those affected. Today, the recognition of a victim’s individual suffering is considered a central issue of non-material compensation.

© Landesarchiv Saarbrücken, LEA 9695
Eidesstattliche Erklärung von Paul Levie, 30.4.1964

Paul Levie from Saarwellingen, was forced to go through a lengthy trial in order to receive compensation. This affidavit is from 1969. Levie stated that he was eleven years old when he arrived at Gurs and that he could not remember all the details 30 years on. While the restitutions office recognised the claims of “damage to education”, they initially denied claims of “damage to freedom” because Paul Levie could not provide proof of the time in which he had been in hiding in France under a false name.

Die französische Regierung entschied 1997, dass Rückerstattung und Entschädigung in Frankreich nicht ausreichend gewesen waren. Im Gegensatz zu den deutschen Verfahren wurde die Entschädigung von nun an unbürokratisch gehandhabt. Die Beweislast liegt nicht mehr bei den Enteignungsopfern, und die Entscheidung wird durch Richter*innen verkündet. Unter den Antragsteller*innen befanden sich auch Jüdinnen und Juden aus Baden, dem Saarland und Rheinland-Pfalz.<br />
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Bericht der Kommission für die Entschädigung der Opfer von Enteignungen aufgrund<br />
der antisemitischen Gesetzgebung während der Okkupationszeit, 2020
Die französische Regierung entschied 1997, dass Rückerstattung und Entschädigung in Frankreich nicht ausreichend gewesen waren. Im Gegensatz zu den deutschen Verfahren wurde die Entschädigung von nun an unbürokratisch gehandhabt. Die Beweislast liegt nicht mehr bei den Enteignungsopfern, und die Entscheidung wird durch Richter*innen verkündet. Unter den Antragsteller*innen befanden sich auch Jüdinnen und Juden aus Baden, dem Saarland und Rheinland-Pfalz.

Bericht der Kommission für die Entschädigung der Opfer von Enteignungen aufgrund
der antisemitischen Gesetzgebung während der Okkupationszeit, 2020
Bericht der Kommission für die Entschädigung der Opfer von Enteignungen aufgrund<br />
der antisemitischen Gesetzgebung während der Okkupationszeit, 2020
Bericht der Kommission für die Entschädigung der Opfer von Enteignungen aufgrund
der antisemitischen Gesetzgebung während der Okkupationszeit, 2020
Bericht der Kommission für die Entschädigung der Opfer von Enteignungen aufgrund<br />
der antisemitischen Gesetzgebung während der Okkupationszeit, 2020
Bericht der Kommission für die Entschädigung der Opfer von Enteignungen aufgrund
der antisemitischen Gesetzgebung während der Okkupationszeit, 2020
Der Rechtsanwalt, der die Erben des im März 1941 in Morlaàs in der Nähe von Gurs verstorbenen Freiburger Professors Robert Liefmann vertrat, wies in seiner Anfrage beim Finanzamt auf ein zentrales Problem hin: Die Antragsteller*innen mussten nachweisen, was sie verloren hatten. Im Zuge der Verfolgung waren aber viele Dokumente verloren gegangen oder zerstört worden.<br />
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Brief des Rechtsanwalts Willy Heynen an das Finanzamt Freiburg, 3.2.1947
© Landesarchiv Baden-Württemberg, Staatsarchiv Freiburg, F 196/1, 2176/1
Der Rechtsanwalt, der die Erben des im März 1941 in Morlaàs in der Nähe von Gurs verstorbenen Freiburger Professors Robert Liefmann vertrat, wies in seiner Anfrage beim Finanzamt auf ein zentrales Problem hin: Die Antragsteller*innen mussten nachweisen, was sie verloren hatten. Im Zuge der Verfolgung waren aber viele Dokumente verloren gegangen oder zerstört worden.

Brief des Rechtsanwalts Willy Heynen an das Finanzamt Freiburg, 3.2.1947
Brief des Rechtsanwalts Willy Heynen an das Finanzamt Freiburg, 3.2.1947
© Landesarchiv Baden-Württemberg, Staatsarchiv Freiburg, F 196/1, 2176/1
Brief des Rechtsanwalts Willy Heynen an das Finanzamt Freiburg, 3.2.1947